Das Oberste Wahlgericht (TSE) hat den Hammer geschlagen und an diesem Donnerstag (25) entschieden, dass das Mobiltelefon oder ein anderes elektronisches Gerät nicht mit dem Wähler in die Wahlkabine gelangen darf. Wer mit einem Mobiltelefon anreist, muss das Gerät bei der „Bundesbehörde“, in diesem Fall dem Wahlhelfer, abgeben.
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Am Wahltag können in Ausnahmesituationen Metalldetektoren zur Überprüfung eingesetzt werden, die vom Wahlrichter analysiert werden müssen.
Die Entscheidung des Gerichts war eine Antwort auf den Antrag der Partei União Brasil, die questionoder über das Handyverbot in Wahlkabinen.
Bei Nichteinhaltung kann die Polizei gerufen werden.