Wähler, die nicht gewählt haben, können ihre Abwesenheit bis zum 1. Dezember begründen

Wähler, die im ersten Wahlgang dieser Wahlen nicht gewählt haben, müssen ihr Fehlen bis zum 1. Dezember digital oder persönlich in den Wahlbüros begründen oder die fällige Geldstrafe jederzeit bezahlen. Es ist wichtig zu bedenken, dass Sie, wenn Sie im ersten Wahlgang nicht zur Wahl gegangen sind, im zweiten Wahlgang normal abstimmen können, solange Ihre Registrierung gültig ist.

Zur Begründung muss der Wähler entsprechende Unterlagen vorlegen den angeblichen Grund für die Abwesenheit nachweisen. Der Antrag wird dem Richter oder Wahlrichter zur Prüfung vorgelegt, der dem Antrag stattgeben oder ihn ablehnen kann. Wer den Grund für die Abwesenheit nicht nachweisen kann, muss daher die Gebühr zahlen fein.

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Wie schreibe ich eine Begründung?

O Begründungsanfrage kann per verschickt werden e-Titel oder System rechtfertigt. Es ist auch möglich, den Antrag persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter beim Wählerverzeichnis einzureichen.

Abwesenheit in der 1. Schicht: Altersgruppen mit niedrigeren und höheren Enthaltungen

In dem Staat von São Paulo21,6 % der Wähler von São Paulo gingen nicht zur Wahl.

Die geringsten Enthaltungen wurden in den Altersgruppen 55 bis 59 (12,03 %), 60 bis 64 Jahre (12,2 %) und XNUMX bis XNUMX Jahre (XNUMX %) verzeichnet unter den jungen 18 Jahre (13,6 %).

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Die größte Enthaltung unter Wählern mit Wahlpflicht kam in diesem Bereich vor zwischen 21 und 24 Jahren (23,71%).

Zwischen Senioren im Alter von 70 bis 74 Jahren und Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren41,3 % bzw. 22,6 % der Befragten, für die keine Stimmpflicht besteht, waren nicht anwesend.

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