Die Resolution erweitert die Regelung, die bereits das Mitführen von Waffen und Munition im Umkreis von 100 Metern um Wahllokale verboten hatte. Die Minister legten am 30. August fest, dass die Tragebeschränkung in Wahllokalen ab 48 Stunden vor der Wahl bis 24 Stunden danach gilt. Diese Regel bleibt bestehen.
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Es bestand die Erwartung, dass das Gericht während der Wahlen für die Schließung von Schützenvereinen stimmen würde – ein Vorschlag, der von mehreren Organisationen wie Gewerkschaften, Zivilpolizei und Richtervereinigungen vorgebracht wurde. Der Präsident des Gerichts, Alexandre de Moraes, hatte dies bereits getanpromemusste die Tagesordnung bewerten. Allerdings wurde nur über die Beschränkung des Umlaufs von CAC-Waffen abgestimmt.
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(Estadão-Inhalt)