Bildnachweis: Fabio Rodrigues Pozzebom/Agência Brasil

Enem: Frist für die Beantragung einer Gebührenbefreiung ist der 28. April

Schüler, die die nationale High-School-Prüfung 2023 ablegen, können jetzt eine Befreiung von der Anmeldegebühr beantragen. Dazu muss der Schüler im letzten Jahr der Oberstufe einer öffentlichen Schule sein oder ein Vollstipendium in einem privaten Netzwerk erhalten haben; ein Pro-Kopf-Familieneinkommen von weniger als anderthalb Mindestlöhnen haben; oder sogar eine Erklärung der wirtschaftlichen Gefährdung, eingetragen im Register der Bundesregierung. 

Bestellungen müssen unter erfolgen Teilnehmerseite von Enem 2023. 

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Um die Barrierefreiheit zu gewährleisten, stellte Inep in diesem Jahr zusätzlich zur herkömmlichen Version zwei Versionen des Hinweises und der Begründung zur Befreiung von der Anmeldegebühr zur Verfügung, die sich an Teilnehmer mit Behinderungen richten. Eines in Libras – der brasilianischen Gebärdensprache – und ein weiteres mit Anpassungen für Menschen mit Sehbehinderungen. 

Die Frist für die Bestellung endet am 28. April. 

Diese Frist gilt auch für Studierende, die eine Befreiung erhalten haben und im letzten Jahr nicht zur Prüfung erschienen sind, und muss dies begründen. 

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Erfolgt keine Begründung oder wird die Anmeldung verweigert, ist die Anmeldegebühr vom Studierenden zu entrichten. Das Ergebnis der Analyse der Begründungen wird am 08. Mai veröffentlicht. 

Die Enem 2023-Tests sind geplant 5. und 12. November. 

(Quelle: Agência Brasil)

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