„Geburtsdatum: 30. März 1970. Geburtsort: Edinburgh, Schottland (…). „Gesucht aufgrund eines Artikels des Strafgesetzbuches“, heißt es in der Ankündigung, die auf der Website des Innenministeriums veröffentlicht wurde, die AFP diesen Freitag konsultierte, ohne die Art des Verbrechens anzugeben, das ihm vorgeworfen wird.
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Der Internationale Strafgerichtshof mit Sitz in Den Haag erließ im März einen Haftbefehl gegen Putin wegen der „illegalen Abschiebung“ Tausender Kinder aus von Russland kontrollierten Gebieten der Ukraine.
Dieser mit Kriegsverbrechen vergleichbare Vorwurf wurde von der russischen Regierung zurückgewiesen, die eine rechtlich „null“ Entscheidung anprangerte.
Nur wenige Tage nach Erlass des Haftbefehls Mitte März eröffneten russische Gerichte strafrechtliche Ermittlungen gegen Karim Khan und drei weitere ICC-Richter.
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Den Ermittlungen zufolge wird Khan beschuldigt, „Strafanzeige gegen eine notorisch unschuldige Person gestellt“ und „einen Anschlag gegen einen Vertreter eines ausländischen Staates vorbereitet“ zu haben.
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