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Deutsches Gericht lehnt Greenpeace-Klage gegen Volkswagen-Konzern ab

Das deutsche Gericht wies an diesem Dienstag (14) den Fall von Umweltschützern zurück, die den Volkswagen-Konzern dazu zwingen wollten, ab 2030 den Verkauf von Autos mit Verbrennungsmotor einzustellen.

Volkswagen „respektiert geltende Vorschriften“, urteilte das Landgericht Braunschweig (Niedersachsen) und wies darauf hin, dass die Verpflichtungen von Unternehmen nicht höher sein dürfen als die gesetzlich festgelegten.

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Die Urheber der Klage, zwei Mitglieder der Greenpeace Deutschland und Klimaaktivist Clara Meyer, wollte außerdem den zweitgrößten Automobilhersteller der Welt dazu zwingen, seine Emissionen bis 2030 um 65 % im Vergleich zu 2018 zu reduzieren.

Die Nachfrage von Greenpeace Grundlage hierfür war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2021, das die Pläne der Regierung zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes für unzureichend befand.

Anschließend musste die Regierung von Altkanzlerin Angela Merkel ihr ursprünglich für 2045 angestrebtes CO2050-Neutralitätsziel auf 2030 vorziehen und das Emissionsreduktionsziel auf XNUMX anheben.

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O Greenpeace behauptet, dass dieselbe Verpflichtung auch für private Unternehmen laste, aber das Gericht argumentierte: „Die Pflichten des Privatunternehmens gehen nicht über die Schutzpflicht des Staates unmittelbar aus den Grundrechten hinaus".

Der größte europäische Automobilhersteller begrüßte die Entscheidung, die die Rechtsprechung zu diesem Thema bekräftigt.

„Einzelne Unternehmen aus Klimagründen zu beschuldigen, ist nicht die richtige Vorgehensweise und entbehrt jeder rechtlichen Grundlage“, erklärte der Volkswagen in einer Stellungnahme.

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Gemäß den im letzten Jahr formulierten Zielen gab der Konzern an, bis 50 in seinen Hauptmärkten 2030 % und bis 100 „nahezu 2040 %“ der Elektrofahrzeuge verkaufen zu wollen.

„Wir haben noch nicht unser letztes Wort gesagt“, erklärte Roland Hipp, Geschäftsführer Greenpeace, in einer Erklärung, in der es heißt, dass die Organisation „andere rechtliche Ressourcen“ vorsieht.

(mit AFP)

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